Schornsteinfeger me. Frank Blechschmidt
Seit dem 01. Januar 2013 ist in Deutschland das Kehrmonopol gefallen. Durch die Marktöffnung sind die Schornsteinfegerdienstleistungen nicht mehr an den Kehrbezirksinhaber gebunden.
Gerne kommen wir auch zu Ihnen und führen auf der Grundlage des Feuerstättenbescheides die Schornsteinfegerarbeiten aus.
Nehmen Sie hierzu gerne direkt Kontakt mit uns auf.